Begabungsförderung
Nach dem Niedersächsischen Schulgesetz solle das Schulwesen „eine begabungsgerechte individuelle Förderung ermöglichen“, um dann explizit festzustellen: „Auch hochbegabte Schülerinnen und Schüler sollen besonders gefördert werden.“ (NSchG § 54)
Daher haben Schüler:innen das Recht und Lehrer:innen die Verpflichtung, Kinder mit besonderen Begabungen oder Talenten zu fördern bzw. zu fordern – dies gilt für das Gymnasium Alfeld in besonderem Maße, da es das einzige Gymnasium in der Region darstellt.
Mögliche Verhaltensmerkmale von (Hoch-) Begabten
Neben einer intellektuellen (Hoch-) Begabung, bei der das abstrakt-logische Denken in einem oder mehreren Fächern besonders ausgeprägt ist, gibt es verschiedene besondere Begabungen wie musische, künstlerische, praktisch-instrumentelle, sportliche oder soziale.
Werden Begabungen von Bezugspersonen erkannt, können mögliche Verhaltensmerkmale von Begabten sein:
• besondere Flexibilität im Denken, Finden neuer, origineller Ideen (Querdenker)
• hervorragende Gedächtnisleistungen (z. T. interessenabhängig)
• großes Detail- und Faktenwissen
• ausgeprägtes, anhaltendes Neugierverhalten mit dem Bestreben, Fragen und thematische Zusammenhänge in möglichst vielen Facetten zu durchdringen
• breites Interessenspektrum sowie hervorragendes Verständnis von Problemstellungen und Sachverhalten
• hoher Anspruch an sich selbst und andere, perfektionistisch bei motivierenden Aufgaben
• Fähigkeit, problemlos und selbstverständlich vorauszudenken und Modelle zu entwickeln
• gute Fähigkeit zu planen, zu strukturieren und zu organisieren
• Abneigung gegen Routineaufgaben und Wiederholungen
• hohes Sprachniveau
• starker Gerechtigkeitssinn, hohe moralische Ansprüche
• hohe Sensibilität (evtl. große Verletzlichkeit gegenüber der Kritik anderer)
• besonderer Sinn für Humor, Situationskomik und Ironie
Werden Begabungen von Bezugspersonen allerdings nicht erkannt, kann es zu Leistungsversagen und –verweigerung (Minderleistung oder Underachievement) aufgrund von Unterforderung bzw. fehlender Herausforderung kommen und das Kind potentiell (hoch-)leistungsfähige Kind zeigt sich möglicherweise angepasst und unauffällig oder aber lustlos und desinteressiert, evtl. sogar aggressiv.
Diagnose
Man geht bei der Feststellung von Begabungen nicht von einer rein statischen Intelligenzdefinition, sondern von einer stärker entwicklungsorientierten Position aus: ein Kind wird nicht als (hoch-) begabt geboren, sondern es entwickelt (hoch-) begabtes Verhalten. Die Schule ist mit ihren Angeboten somit einer von mehreren Faktoren, die Einfluss darauf haben, ob und wie Begabungen in (Hoch-) Leistungen umgesetzt werden können.
Es gilt daher für Niedersachsen, dass die Feststellung einer Hochbegabung „durch gezielte systematische Beobachtungen und Untersuchungen in Lernsituationen“ erfolgt – ggf. ergänzt auch mit psychologischen Tests.
Angebote der Schule
Da es aufgrund dieser entwicklungsorientierten Position zur Feststellung von besonderen Begabungen nicht die eine Hochbegabung und nicht das eine hochbegabte Kind an sich geben kann, muss Schule so organisiert werden, dass besonders begabte Schüler:innen möglichst viele Begabungen auch in Leistungen umsetzen können, d. h. Schule und Unterricht müssen letztlich offener und individueller werden. Eine individuelle Schule, die vom jeweiligen Lerntempo der Schüler:innen ausgeht, ist eine inklusive Schule.
Das Gymnasium Alfeld befindet sich seit 2003 gemeinsam mit den Grundschulen Bürgerschule, Dohnser Schule, Grundschule Föhrste und Grundschule Freden in einem Kooperationsverbund zur Hochbegabtenförderung.
Begabungen und besondere Fähigkeiten sollen frühzeitig erkannt und gefördert werden. Zudem ist es das Ziel, eine durchgängige kontinuierliche schulische Förderung über den Schulwechsel hinweg zu ermöglichen. Ein Schritt auf diesem Weg sollen auch die gemeinsamen Forschertage sein, die im Juni 2013 erstmals Grundschülern und Gymnasiasten die Gelegenheit gegeben haben, ein Problem miteinander zu lösen.
Das Gymnasium Alfeld bemüht sich, seinen Schüler:innen mit besonderen Begabungen jeweils individuelle Angebote zur Förderung zu machen. Solche Angebote können inklusive Angebote sein, wie z. B.
• die Anregung von Sonderleistungen oder besonderen Lernleistungen innerhalb des Unterrichts (Binnendifferenzierung)
• (fachspezifische) Akzeleration durch Überspringen: Verkürzung der Schulzeit, Teilnahme am Unterricht höherer Schuljahrgänge (in einzelnen Fächern bzw. für begrenzte Phasen oder zur Probe)
Solche Angebote können auch exklusive Angebote sein, wie z. B.
• Förderung der Teilnahme an (schulischen) Zusatzangeboten (AGs, außerschulische Lernpartner o. a.)
• Teilnahme an Wettbewerben (z. B. Mathematik, Naturwissenschaften, Fremdsprachen, Erdkunde)
• Teilnahme an Exkursionen, Sozialpraktika, Schülerfirmen
• Teilnahme an Juniorakademien/Schülerakademien
• besondere Auslandsaufenthalte
• Früh-/Juniorstudium
Literaturhinweis
Broschüre Begabungen erkennen und fördern
